Teilvorgespanntes Glas nach EN 1863
1. Abmessungen
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| bis max |
2800 x 6000 mm |
| Mindestmaß |
100 x 300 mm |
| max. Seitenverhältnis |
1:20 |
| max. Glasdicke |
12 mm |
Gussglas max. Abmessungen
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| 4 mm |
1200 x 2000 mm |
| 5 mm |
1500 x 2500 mm |
| 6 mm |
1500 x 3000 mm |
| 8 mm |
2000 x 4300 mm |
| 10 mm |
2000 x 4300 mm |
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2. Anwendungstechnische Hinweise
- Die thermische Vorspannung bedingt, dass nachträgliches Bearbeiten des Glases wie schneiden, schleifen, bohren etc. nicht vorgenommen werden dürfen. Dies führt sofort zu Bruch oder wesentlicher Verschlechterung der Materialeigenschaften!
Alle Veredelungsprozesse sind daher immer vor dem Vorspannprozess durchzuführen.
- Anisotropien: Irrisationserscheinungen in thermisch vorgespannten Scheiben.
Bei Betrachtung des teilvorgespannten Glases, unter bestimmten Lichtverhältnissen und polarisiertem Licht, können Anisotropien, so genannte Polarisationsfelder, sichtbar werden, die sich als Muster bemerkbar machen. Dieser Effekt ist für TVG physikalisch bedingt und daher charakteristisch.
- Benetzbarkeit der Glasoberfläche
Die Benetzbarkeit der Glasoberfläche kann durch Abdrücke von Rollen, Fingern, Etiketten, Papiermaserungen, Vakuumsaugern, Glättmitteln oder Gleitmitteln unterschiedlich sein. Bei feuchten Glasoberflächen infolge Beschlagsbildung, Regen oder Reinigungswasser kann die unterschiedliche Benetzbarkeit sichtbar werden. Derartige Erscheinungen sind charakteristische Merkmale und nicht reklamationsfähig.
- Die Bemessung und Anwendung von PLANIDUR müssen den Bestimmungen der geltenden Normen und baurechtlichen Bestimmungen der MA 64-39/2004 entsprechen.
[PDF] Toleranzen Handbuch
[PDF] Allgemeine Verglasungsrichtlinien
[PDF] Allgemeine Reinigungsempfehlung
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3. Bearbeitungen
3.1 Kantenbearbeitung
Standardmäßig wird PLANIDUR mit gesäumten Kanten geliefert.
3.2 Lochbohrung
bis 12 mm Glasdicke
Der Lochbohrungsdurchmesser (D) darf nicht kleiner sein als die Glasdicke (S).
Produktionsbedingte Mindestabstände sind einzuhalten.
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Kante gesäumt (KGS)
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4. Kennzeichnung
lt. EN 1863 sind alle PLANIDUR Gläser als TVG gekennzeichnet
VOM STANDARD ABWEICHENDE KENNZEICHNUNGEN ODER STEMPELLAGEN SIND BEI DER BESTELLUNG SCHRIFTLICH VORZUGEBEN.
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5. Nachweise
PLANIDUR entspricht der Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z-70.3-68.
Das Übereinstimmungszertifikat können Sie rechts downloaden.
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6. technische Daten
PLANIDUR aus Floatglas unterliegt einer laufenden Fremdüberwachung.
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