4. Planungshinweise
Rutschhemmung
Die oberste Glasscheibe hat die Funktion einer Rutschhemmung entsprechend OIB Richtlinie 4, Pkt. 3.1.1. zu erfüllen. In den Erläuterungen zur OIB wird auf die DIN 51130 - Prüfung von Bodenbelägen - und die darin genannten Einteilungen in Bewertungsgruppe 10 bis 13 verwiesen. Eine definitive Anforderung an die Bewertungsgruppe ist daher vom Planer entsprechend der Nutzung zu beurteilen.
Zur Festlegung der Rutschhemmung ist zu beachten, dass hohe Rutschhemmung z.B. R 12 oder R 13 im Widerspruch zur Vermeidung von „Stolperstellen“ und dem direkt davon abhängigen Reinigungsaufwand stehen kann. Als Orientierungshilfe wird z.B. von der schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung für Gastgewerbe oder Handel, für Restaurant und Liftbereiche eine Bewertungsgruppe von R 10 als ausreichend eingestuft.
Markierungen
In der ÖNORM B 1600 – Barrierefreies Bauen - werden unter Punkt 3.2.4.1.5 bei allgemein zugänglichen Baulichkeiten kontrastierende Markierungen vorzugsweise in gelb bei An- und Austrittsstufen sowie Rampen mit einer Mindeststreifenbreite von 5 cm gefordert.
Oberflächenbeständigkeit
Da die verwendeten Basisgläser bei LITE-FLOOR aus handelsüblichem Kalk-Natron Glas bestehen, ist insbesondere bei Benutzung mit Straßenschuhen mit Oberflächenverkratzung und im Hauptbeanspruchungsbereich mit ungleichmäßiger Abnutzung der Beschichtung zu rechen.
Im Gegensatz zu Bodenfliesen können bei Glas, durch seine Transluzenz, ungleichmäßige Abnutzungen stärker auffällig werden. Bei hohen Personenfrequenzen wie z.B. in Schulen, Kaufhäuser etc. empfehlen wir die Verwendung Tiefgeätzter Gläser mit geprüfter Rutschhemmung.
Sicherheitshinweis
Glasbruch ist bei normaler Belastung aufgrund hoher Sicherheitsfaktoren praktisch ausgeschlossen. Tritt dennoch Glasbruch durch mechanische Überbelastung (z.B. Vandalismus, etc.) auf, ist zu beachten:
- Glasbruch der obersten Scheibe
Tragfähigkeit bleibt erhalten, Verletzungsgefahr durch Absplitterungen ist nicht auszuschließen, wir empfehlen eine Abdeckung vorzunehmen.
- Glasbruch der tragenden Scheiben
Die betroffenen Gläser sind für die Benützung sofort zu sperren oder mit geeigneten Ersatzmaterialien zu sichern.
Reinigung
Eine Rutschhemmung wird nur durch raue Oberflächen bestimmt, je höher die Rutschhemmung desto größer ist der raue Flächenanteil. Abriebe von Schuhsohlen, verschleppte Verschmutzungen, etc. führen zu Rückständen in der Oberflächenstruktur, die in der Regel nur mit aufwendigen Reinigungsmaßnahmen entfernbar sind. Wir empfehlen daher eine möglichst geringe Rutschhemmung mit Standardfarbe. Aus oben genannten Gründen ist von hellen Farben abzuraten.
[PDF] Toleranzen
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