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SGG SECURIT Technik

Thermisch vorgespanntes Sicherheitsglas nach EN 12150-1

1. Abmessungen

 
bis max 2800 x 6000 mm
Mindestmaß 100 x 300 mm
max. Seitenverhältnis 1:20
Gussglas max. Abmessungen
4 mm 900 x 1800 mm
5 mm 1000 x 2000 mm
6 mm 1500 x 2500 mm
8 mm 2000 x 3000 mm
10 mm 2000 x 3660 mm
 
 

2. Anwendungstechnische Hinweise

  • Verordnung MA 64-39/2004
    Entsprechend der Verordnung MA 64-39/2004 Tabelle 1 darf SECURIT für folgende Anwendungen eingesetzt werden:
    1.1.1 Füllungen von Geländern und Brüstungen
    1.1.2 Glaswände an nicht absturzgefährlichen Stellen
    1.1.5 bewegliche Elemente (Fenster und Türen)

    Zulässige Biegespannungen siehe Tabelle rechts.
    Für höhere Anforderungen siehe SECURIT-H [>] bzw. STADIP [>].

  • Die thermische Vorspannung bedingt, dass nachträgliches Bearbeiten des Glases wie schneiden, schleifen, bohren etc. nicht vorgenommen werden dürfen. Dies führt sofort zu Bruch oder wesentlicher Verschlechterung der Materialeigenschaften!
    Alle Veredelungsprozesse sind daher immer vor dem Vorspannprozess durchzuführen.

  • Anisotropien: Irrisationserscheinungen in thermisch vorgespannten Scheiben.
    Bei Betrachtung des Einscheibensicherheitsglases, unter bestimmten Lichtverhältnissen und polarisiertem Licht, können Anisotropien, sogenannte Polarisationsfelder, sichtbar werden, die sich als Muster bemerkbar machen. Dieser Effekt ist für ESG physikalisch bedingt und daher charakteristisch.

  • Benetzbarkeit der Glasoberfläche
    Die Benetzbarkeit der Glasoberfläche kann durch Abdrücke von Rollen, Fingern, Etiketten, Papiermaserungen, Vakuumsaugern, Glättmitteln oder Gleitmitteln unterschiedlich sein. Bei feuchten Glasoberflächen infolge Beschlagsbildung, Regen oder Reinigungswasser kann die unterschiedliche Benetzbarkeit sichtbar werden. Derartige Erscheinungen sind charakteristische Merkmale und nicht reklamationsfähig.

[PDF] Toleranzen
[PDF] Allgemeine Verglasungsrichtlinien
[PDF] Reinigungs- und Wartungsempfehlung

 
 

3. Bearbeitungen

3.1 Kantenbearbeitung

Standardmäßig wird SECURIT mit gesäumten Kanten geliefert.

3.2 Lochbohrung

bis 12 mm Glasdicke
Der Lochbohrungsdurchmesser (D) darf nicht kleiner sein als die Glasdicke (S).

Glasdicke 15 und 19 mm
Bohrdurchmesser mindestens 18 bzw. 25 mm.

Produktionsbedingte Mindestabstände sind einzuhalten.

 
Kante gesäumt (KGS)
 
 

4. Kennzeichnung

lt. EN 12150 sind alle ESG-Gläser gekennzeichnet

VOM STANDARD ABWEICHENDE KENNZEICHNUNGEN ODER STEMPELLAGEN SIND BEI DER BESTELLUNG SCHRIFTLICH VORZUGEBEN.

 
 

5. Nachweise

Übereinstimmungsnachweis
ESG entspricht der deutschen Bauregelliste A Teil 1 2004/1 lfd. Nr. 11.4.1.

 
 

6. technische Daten

SECURIT ESG aus Floatglas unterliegt einer laufenden Eigen- und Fremdüberwachung.