Glasarchitektur pur - Ausdrucksmittel der Architektursprache
Gesetzliche Regelungen fÜr SSG Anwendung
1. zugelassene Fassadensysteme
In der Baustoffliste ÖE herausgegeben vom Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) [>] ist die Verwendbarkeit von Bauprodukten festgelegt. Bauprodukte, für die europäisch technische Zulassungen (ETA) vorliegen, dürfen verwendet werden, wenn sie diesen und den in der Baustoffliste ÖE kundgemachten Ausführungen entsprechen. Für das Bauprodukt Glas sind im Kapitel 3, 3.1 geklebte Glasfassaden geregelt.
Die wesentlichen Anforderungen sind:
- Vorliegen einer ETA gemäß ETAG 002
- Für Isolierglas oder VSG ist nur Type I (mit Abstützung des Eigengewichts) zugelassen
- Nur für Einfachverglasung ist auch Typ III (ohne Abstützung des Eigengewichts) zulässig
Die erforderlichen Haltevorrichtungen zur Verringerung der Gefahr bei Versagen der Verklebung sind immer vorzusehen (mechanische Sicherung ungeachtet der Einbauhöhe).
- Als Glasarten sind im wesentlichen nur VSG, ESG-H und Verbundglas zulässig.
Die Verklebung solcher Systeme darf nur von zertifizierten, fremdüberwachten Betrieben durchgeführt werden. ECKELT wurde dafür vom ift zertifiziert.
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