3. Anwendungstechnische Hinweise
Hinsichtlich der Verwendbarkeit von LITE-POINT ist zu berücksichtigen, dass es sich dabei um ein System von Glas- und Tragekonstruktion handelt, welches sich durch statischen Nachweis im Anwendungsfall eignet.
In Österreich gilt es daher die Verordnung der MA 64-39/2004 entsprechend Punkt 1.1.3 anzuwenden und gemäß Punkt 5.4 auszuführen. Für LITE-POINT wird daher nur ESG-H verwendet.
Der notwendige statische Nachweis für Glas und Tragekonstruktion ist vom Kunden zu veranlassen. In Österreich empfehlen wir das Büro H+W [Website] Ziviltechniker GmbH, für Deutschland das Büro GSK [Website].
3.1 Planungshinweise
Detailzeichnungen zu allen verfügbaren LITE-POINT Systembeschlägen können Sie rechts im Beschlagsprogramm downloaden.
Hinter jeder Glassystembohrung ist das vertikale Aluminium-Tragprofil (LP 1013) einzuplanen. Unter Berücksichtigung auftretender Längsdehnungen soll die durchgehende Stangenlänge von 3 m nicht überschritten werden.
Hinter jeder Glassystembohrung ist eine Systemkonsole planerisch als Stütze anzuordnen.
Ein geeigneter Dübeltyp – bauseits – muss in Abhängigkeit des Mauerwerks ermittelt werden. Situationsbedingt empfehlen wir dies durch Auszugsversuche am Bauvorhaben zu bestimmen.
Bitte beachten Sie auch die Montagehinweise rechts.
3.2 Nachweise
Für LITE-POINT liegen Prüfungen der Widerstandfähigkeit bei Windbelastungen vor. Dabei wurden Gläser mit 2,4 x 1,2 m mit Soglasten bis 4 KN/m² positiv beurteilt.
[PDF] Handbuch Toleranzen
[PDF] Allgemeine Verglasungsrichtlinien
[PDF] Allgemeine Reinigungsempfehlungen
[PDF] Reinigungs- und Pflegehinweise BIOCLEAN
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