3. Anwendungstechnische Hinweise
Zulassung für hinterlüftete Außenwand-Bekleidungen oder raumabschließende Vertikalverglasungen
LITE-WALL MONO ist das erste Punkthaltesystem, das durch das Deutsche Institut für Bautechnik mit der Zulassungsnummer Z-70.2-19 allgemein bauaufsichtlich zugelassen wurde. Für andere europäische Länder liegt jetzt eine europäisch technische Zulassung ETA-09/0143 vor. Die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes sind für die Verwendung von LITE-WALL MONO zu berücksichtigen.
Mit der gültigen bauaufsichtlichen Zulassung für LITE-WALL MONO in Deutschland entfällt das Prozedere der Zustimmung im Einzelfall.
Glasdimensionierung
Für die Zulassung wurde eine Typenstatik erstellt.
Diese differenziert 4- oder 6-Punkthalter mit gelenkigen bzw. starren Beschlagsverbindungen an die Unterkonstruktion. In Bemessungstabellen sind belastungsabhängige Glasabmessungen dargestellt.
Fugenabdichtung
Es können sowohl Nass- als auch kombinierte Nass-Trockensysteme angewendet werden. Die Versiegelung der Stoßfuge ist mit geeigneten Silikonen auszuführen.
[PDF] Allgemeine Verglasungsrichtlinien
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