2. Anwendungstechnische Hinweise
VARIO ist ein einbaufertiges Isolierglassystem, das die Innenscheibe mit der Außenscheibe mit der Sorgfalt einer klassischen SSG Verklebung verbindet. Zusätzlich sind glasintegrierte Haltevorrichtungen bzw. Notanker vorhanden, über die das Bauelement einfach an die Tragkonstruktionen mit CE-Kennzeichnung befestigt werden muss.
Bautechnisch unterliegen solche Konstruktionen besonderen behördlichen Anforderungen.
Gesetzliche Regelungen für SSG Anwendung in Österreich
2.1 zugelassene Fassadensysteme
In der Baustoffliste ÖE herausgegeben vom Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) [>] ist die Verwendbarkeit von Bauprodukten festgelegt. Nur Bauprodukte, für die europäisch technische Zulassungen (ETA) vorliegen, dürfen verwendet werden. Darüber hinaus müssen sie den, in der Baustoffliste ÖE kundgemachten Ausführungen entsprechen. Für das Bauprodukt Glas sind im Kapitel 3, 3.1 geklebte Glasfassaden geregelt.
VARIO als Bauteil in Fassaden mit ETA Zulassung
Das System VF 50 RR SG, der Firma Hueck Hartmann, besitzt eine ETA. Welche nicht nur umlaufend verklebten Aluminiumrahmen zulässt, sondern im Gegensatz dazu das Isolierglas nur punktförmig an den Rahmen befestigt. VARIO DZ oder auch VARIO II ist hier Systembestandteil. VARIO DZ ist das einziges Produkt, bei dem die Glasfläche voll erhalten bleibt und die Optik nicht durch außen angebrachte mechanische Haltevorrichtungen gestört wird und dennoch wirtschaftlich bleibt.
Die Vorteile:
- Polygonale Fassaden möglich
- Große Abmessungen bis 2500 x 5000 mm
- Auch als absturzsichernde Verglasung bis 2500 x 3300 mm zugelassen
Die VARIO Bauelemente können sowohl als Typ I oder Typ II der ETAG 002, entsprechend den jeweiligen Landesbestimmungen, mit dem Fassadensystem VF 50 RR SG uneingeschränkt verwendet werden.
2.2 VARIO Anwendungshinweise Österreich
VARIO S-FOR erfüllt mit der ETA-10/0362 alle Anforderungen der OE Baurregelliste:
- Type I - mit Abtragung des Eigengewichts und
- Haltevorrichtungen (Nothalter) zur Verringerung der Gefahr bei Versagen der Verklebung sind in jedem Fall vorzusehen - ungeachtet der Einbauhöhe. Der Typ II ist in Österreich nicht zugelassen
- Alle Einzelscheiben bestehend aus ESG-H oder VSG
Die Anwendung ist für vertikale und bis 10° nach innen geneigte Fassaden bestimmt. Auch als Dachverglasung von 7 - 90° gegen die Horizontale zugelassen.
Die Tragekonstruktion (Pfosten-Riegel-Systeme) hat generell das Eigengewicht der Verglasung mit geeigneten Glasträgern entsprechend Pkt. 2.1.5 der ETA-10/0362 aufzunehmen. Sind keine geprüften Eindrehhalter aus dem verwendeten Pfosten-Riegel-System vorhanden, sind diese entsprechend des Pkt. 2.1.6. vom Fassadenhersteller zu bemessen.
2.3 statische Vordimensionierung – eine Serviceleistung
Für die Bemessung der Glasdicke, Anzahl und Abstände der Verankerungen bzw. Nothalter sind Eigengewicht, Wind, Temperatur- und Klimabeanspruchung zu berücksichtigen. Das ECKELT Bemessungskonzept ist in der ETA beschrieben. Für die Durchbiegung in Scheibenmitte gilt im Gebrauchslastfall < 1/100 der kleiner Plattenstützweite.
2.4 Absturzsicherung
Durch die Ausführung der Innenscheibe mit VSG STADIP kann eine Absturzsicherung entsprechend der Anforderungen A, C1 – C3 lt. ÖNORM 3716-3 erreicht werden. Da die Art und Anzahl der Eindrehhalter einen wesentlichen Bestandteil der Widerstandsfähigkeit gegenüber solchen Belastungen darstellt, sind diese nur durch Bauteilprüfungen nachzuweisen.
Für das System VF 50 RR SG sind solche Nachweise mit VARIO Bestandteil der Systemzulassungen.
2.5 Schalldämmung
Zusätzlicher Vorteil ist die kostenlose Verbesserung der Schalldämmung durch die konstruktive Entkoppelung der Einzelscheiben bei vergleichbaren Scheibenaufbauten. Z.B. ist der VARIO Standardaufbau 8/16/6 mit RW 39 dB nachgewiesen. Normales Isolierglas mit 8/16/6 erreicht nur 37 dB, also um 2 dB weniger Schalldämmung.
|