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Freimeldung von Leergestellen
Freimeldung von Leergestellen

Freimeldung von Leergestellen

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Mehrwegtransportgestelle (MWTG) sind vom Auftraggeber innerhalb von 2 Wochen nach Anlieferung vollständig zu entladen und freizumelden.

Verwenden Sie für die Freimeldung nachstehendes Formular. Beachten Sie dabei, eine Freimeldung ist nur wirksam, wenn die Gestelle vollständig entladen, frei zugänglich, ebenerdig bereitgestellt und verladebereit sind. Unrichtige oder unvollständige Freimeldungen sowie Gestelle, die zum Zeitpunkt der Abholung nicht vollständig übernahmebereit sind, gelten als nicht freigemeldet.

Abholung Leergestelle buchen

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Sie haben die Möglichkeit, sich mit uns über dieses Kontaktformular in Verbindung zu setzen. Zur Nutzung unseres Kontaktformulars benötigen wir von Ihnen zunächst die als Pflichtfelder markierten Daten. Diese Daten verwenden wir auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO, um Ihre Anfrage zu beantworten und nicht zu Werbezwecken.

Hinweise zur Abholung freigemeldeter Leergestelle

Eckelt behält sich vor, freigemeldete MWTG aus wirtschaftlichen und logistischen Gründen gebündelt abzuholen. Freimeldungen müssen mit angemessener Vorlaufzeit erfolgen, jedenfalls jedoch mindestens fünf Werktage vor dem gewünschten Abholtermin.

Die Rückholung erfolgt grundsätzlich mittels Planen-LKW ohne Ladehilfe. Das Aufladen der MWTG auf das Transportfahrzeug sowie die Bereitstellung einer geeigneten Ladeeinrichtung (z. B. Stapler) obliegen dem Auftraggeber und erfolgen auf dessen Gefahr und Verantwortung.

Wird aufgrund örtlicher Gegebenheiten oder auf Wunsch des Auftraggebers ein Fahrzeug mit Kran, Hebebühne oder sonstiger Ladehilfe benötigt, ist dies vorab gesondert zu vereinbaren. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

Werden freigemeldete MWTG zum vereinbarten Abholtermin nicht in übernahmefähigem Zustand bereitgestellt oder ist eine Verladung nicht möglich, ist Eckelt berechtigt, vergebliche Anfahrten, Wartezeiten und daraus entstehende Kosten gesondert in Rechnung zu stellen.

Beachten Sie, werden Waren durch den Auftraggeber oder durch von ihm beauftragte Dritte bei Eckelt selbst abgeholt, gehen auch die MWTG mit Übergabe der Ware in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers über. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die MWTG auf eigene Kosten und Gefahr an das Werk der Eckelt Glas GmbH in Steyr zurückzuführen.

Ab acht Wochen nach Lieferung der Ware wird eine Gestellmiete verrechnet. Alle weiteren Regelungen zu Mehrwegtransportgestellen entnehmen Sie bitte unseren Verkaufsbedingungen.